29.05.2026

Zusatzqualifikation Schubmaststapler (Stufe 2)

Wichtige Änderung: Gesetzliche Pflicht zur Stufe 2 Zusatzqualifikation

 

Bitte beachten Sie, dass seit Dezember 2022 eine Neuerung des DGUV Grundsatzes 308-001 in Kraft ist.

 

Für das Bedienen spezieller Flurförderzeuge reicht die Grundausbildung nicht mehr aus.

Es ist eine zusätzliche Qualifizierung der Stufe 2 zwingend vorgeschrieben.

Diese Regelung betrifft unter anderem den Einsatz von:

 

  • Schubmaststaplern
  • Seiten- und Dreiseitenstaplern
  • Portalwagen und Portalhubwagen (Van Carrier)
  • Container-Staplern und Reachstackern

 

Wir bieten Ihnen eine bedarfsgerechte Ausbildung durch zertifizierte Fahrlehrer mit anschließender Prüfung an.

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

 

Telefon: 02871 2389870 E-Mail: info@so-gabelstapler-bocholt.de

 

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

 

SO geht Fahrschule!

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