29.05.2026
Zusatzqualifikation Schubmaststapler (Stufe 2)
Wichtige Änderung: Gesetzliche Pflicht zur Stufe 2 Zusatzqualifikation
Bitte beachten Sie, dass seit Dezember 2022 eine Neuerung des DGUV Grundsatzes 308-001 in Kraft ist.
Für das Bedienen spezieller Flurförderzeuge reicht die Grundausbildung nicht mehr aus.
Es ist eine zusätzliche Qualifizierung der Stufe 2 zwingend vorgeschrieben.
Diese Regelung betrifft unter anderem den Einsatz von:
- Schubmaststaplern
- Seiten- und Dreiseitenstaplern
- Portalwagen und Portalhubwagen (Van Carrier)
- Container-Staplern und Reachstackern
Wir bieten Ihnen eine bedarfsgerechte Ausbildung durch zertifizierte Fahrlehrer mit anschließender Prüfung an.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Telefon: 02871 2389870 E-Mail: info@so-gabelstapler-bocholt.de
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!
SO geht Fahrschule!